Stand 20.12.2021
Liebe Gäste, bitten beachten
Sie die seit dem 20.12.2021 geltenden, verschärften Regelung bzgl.
Reisen nach Österreich.
bitte beachten Sie auch die
Quarantänevorschriften sowohl für die Ein- als auch Ausreise.
Sie finden ausführliche
Informationen u. a. unter:
https://www.austria.info/de/service-und-fakten/coronavirus-situation-in-oesterreich/einreise-nach-oesterreich
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html#einreiseregeln-ab-dem-20-dezember-2021
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/oesterreichsicherheit/210962
Da sich
zur Zeit mehrmals wöchentlich Änderungen in den Bestimmungen
ergeben, bitten wir dringend rechtzeitig vor Eurer Abreise Euch zu
informieren.
Stand 08.12.2021
Liebe Gäste,
Wir nehmen Eure Sicherheit
sehr ernst!
In allen Sportclubs halten
sich die Veranstalter der Skireisen an die örtlichen Vorgaben der
Gesetzgeber in Sachen Hygieneregeln. Dies kann vereinzelt zu
bestimmten Maßnahmen führen, an die sich die meisten von Euch sicher
inzwischen schon gewöhnt haben. Zum Beispiel Maskenpflicht in
bestimmten Bereichen oder Testpflicht in bestimmten Ländern. Die
Regeln ändern sich ständig und wir bemühen uns, Euch entsprechend zu
informieren. Aus unserer Erfahrung der letzten 1,5 Jahre zeigt sich,
dass dies die Freude am Skiurlaub oder der Sommersportreise kaum
einschränkt.
Wir freuen uns daher sehr,
Euch als Gäste begrüßen zu dürfen. Die Mitarbeiter in den
Sportclubs werden im Übrigen im Winter 2021/2022 alle geimpft oder
genesen sein.
WICHTIG:
Es ist möglich, dass auf
Grund der Covid 19 Pandemie bestimmte Programmpunkte und Aprés Ski
Angebote auf unseren Reisen zum Zeitpunkt Eures Urlaubs nicht oder
nur in angepasster Form durchführbar sind. Weiterhin ist es möglich,
dass in manchen Unterkünften die Sauna zeitweise nicht betrieben
werden kann. In allen Unterkünften halten wir bzw. die externen
Betreiber sich an die örtlich gesetzlich vorgeschriebenen
Hygieneregeln. Dadurch kann es z.B. im Bereich der Verpflegung
zeitweise zu Abweichungen von Details in der Leistungsbeschreibung
kommen.
Weiterhin weisen wir darauf
hin, dass alle Gäste für die Einhaltung der Einreise- und
Rückreisebestimmungen sowie der Hygienemaßnahmen in Hotels und in
Skigebieten selbst verantwortlich sind. Dies gilt insbesondere für
eine eventuelle Test- oder Quarantänepflicht nach der Rückreise.
Informationen des deutschen
Bundesministerium für Gesundheit
Unter folgendem Link findet
ihr eine praktische
Kurzübersicht der Corona-Einreiseregeln
(BMG/BMI)
Weitere Details des
Ministeriums findet Ihr in der
Corona-Einreiseverordnung
Aktuelle Informationen:
Busanreisen: Für die Anreise
mit dem Bus gilt die s. g. 2G Regel. Das bedeutet, dass die
Busanreise nur für Gäste mit gültigem Zertifikat für eine
Covidimpfung bzw. ein Genesungszertifikat möglich ist.Das Zertifikat
muss einen QR Code enthalten, der elektronisch lesbar ist.
Skiurlaub in Österreich:
Ab Weihnachten wir mit einem
normalen Winterbetrieb unter folgenden Bedingungen:
In Österreich hat die
Regierung beschlossen ab 8.11.21 für Hotels, Bergbahnen und
Gastronomie die s. g. 2G Regel einzuführen. Das bedeutet, dass Stand
heute ausschließlich Gäste mit Impf- oder Genesungszertifikat in
Hotels einchecken bzw. Gastronomie und Bergbahnen nutzen können.
Nichtgeimpfte Kinder unter 12 Jahren werden als "wie geimpft"
betrachtet, wenn die Eltern geimpft sind.
Wichtige Hinweise:
Gültigkeit der Zertifikate
beträgt neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3.
Dosis für ein gültiges Zertifikat (tritt am 6.12.2021 in Kraft).
Für Johnssen-Geimpfte gilt ab
3.1.2022: Es braucht eine 2. Dosis für eine gültige
Zugangsberechtigung.
Zertifikate müssen in
elektronischer Form vorliegen bzw. einen entsprechenden QR-Code
enthalten.
Stand: 07.12.21
Die weitere Entwicklung
richtet sich nach einem Stufensystem, nach dem sich entscheidet, ob
diese Maßnahmen ggf. geändert werden.
Detaillierte Infos über
Coronamaßnahmen und das österreichische Stufensystem für die
kommende Wintersaison findet Ihr unter folgenden Links:
Infos der Witschaftskammer Österreichs
oder
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
Skiurlaub in der Schweiz:
Informationen des BAG
(Schweizer Bundesamt für Gesundheit)
Für die Schweiz gelten zur
Zeit folgende Einreiseregeln für Alle, auch für Geimpfte oder
Genesene:
Alle Einreisenden in die
Schweiz müssen zwei Regeln beachten:
1. Bei der Einreise müssen
alle Personen das Einreiseformular mit ihren Kontaktdaten (Swiss PLF)
ausgefüllt haben. Dies kann online oder auf Papier geschehen. Die
Kontaktdaten sind wichtig, falls die Personen wegen eines positiven
Falls in ihrem Umfeld informiert werden müssten. Mit den
Kontaktdaten können die Kantone zudem überprüfen, ob die
Einreisenden die vorgeschriebenen Tests gemacht haben.
2. Alle Personen ab 16 Jahren
müssen bei der Einreise in die Schweiz einen negativen PCR-Test
(nicht älter als 72h) vorweisen können. Diesen müssen Sie in Ihrem
Abgangsland durchführen lassen.
Nach der Einreise: In der
Schweiz müssen alle Personen ab 16 Jahren zwischen dem 4. und 7. Tag
nach der Einreise einen weiteren PCR-Test oder Antigen-Schnelltest
machen.
3. Keine Testpflicht für
Einreisende aus den Grenzgebieten
Es gelten Ausnahmen für
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Personen, die aus
Grenzregionen in die Schweiz einreisen. Sie müssen kein
Kontaktformular ausfüllen und keinen Test machen.
Grenzregionen sind:
• Gebiete in Deutschland:
Land Baden-Württemberg und Land Bayern
• Gebiete in Frankreich:
Regionen Grand-Est, Bourgogne / Franche Comté und Auvergne /
Rhône-Alpes
• Gebiete in Italien:
Regionen Piemont, Aostatal, Lombardei und Trentino / Südtirol
• Gebiete in Österreich: Land
Tirol und Land Vorarlberg
• Gebiete in Liechtenstein:
gesamtes Fürstentum
4. Welchen Test braucht es
für die Einreise?
Bei der Einreise muss ein
negativer PCR-Test vorhanden sein. Danach müssen sich die Personen
zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise nochmals
testen lassen (dann entweder PCR-Test oder Antigenschnelltest).
Alle Testresultate müssen dem Kanton gemeldet werden.
Im Hotel:
Hotels sind verpflichtet, die
entsprechenden Tests, die zur Einreise erforderlich sind, beim Check
In und ggf. während des Aufenthaltes zu überprüfen.
Ansonsten gilt die 3G Regel:
Das Betreten der Bar und des
Speisesaals ist gesetzlich nur mit Impf-, Genesungszertifikat oder
einem Test (Antigen max. 24 Std. alt oder PCR max. 72 Std. alt)
gestattet.
Für die Teilnahme an unseren
Skireisen bedeutet dies praktisch, dass Geimpfte oder Genesene bei
Check In einen gültigen PCR-Test vorgelegen müssen und dann nochmals
nach 4-7 Tagen einen PCR- oder Antigentest.
Ohne Impf- oder
Genesungszertifikat muss täglich ein Antigentest vorgelegt werden.
Kinder unter 16 Jahren sind
von der Testpflicht befreit.
In öffentlichen Bereichen des
Hotels besteht außerdem Maskenpflicht.
Stand 07.12.2021
Die offizielle Erklärung des BAG findet Ihr
hier...
Weitere Infos über die schweizer Bestimmungen
findet ihr hier...
WICHTIG:
Aufgrund ständiger Wechsel
der Regeln übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit dieser
Infos. Bitte informiert Euch daher zusätzlich über die Websites der
entsprechenden Behörden insbesondere auch über Einreise- und
Rückreisebedingungen.
Stand 10.11.2021
2G Regelung Österreich
Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen hat sich Österreich dazu
entschlossen, ab dem 08.11.2021 zur Sicherheit aller Gäste die 2G
Regeln einzuführen.
Für
die Geimpften und Genesenen ist daher ein nahezu uneingeschränkter
Winterurlaub möglich.
Es entfällt die wiederkehrende Testpflicht und es entfällt die
Maskenpflicht in den Kabinenbahnen, Gondeln und in den abdeckbaren
Sesselliften.
Alle Reisen nach Österreich sind nur noch unter der 2G Regel
möglich. Somit können wir unseren Reiseteilnehmern unbeschwerte
Urlaubstage und das typische Sportclub-Feeling ermöglichen und dabei
die Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter bestmöglich schützen.
Aktuelle und weitere Informationen erhaltet Ihr unter folgendem
Link:
www.sozialministerium.at
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von Impf- und
Testpflichten ausgenommen.
WICHTIG:
Es ist möglich, dass auf Grund der Covid 19 Pandemie
bestimmte Programmpunkte und Aprés Ski Angebote auf unseren Reisen
zum Zeitpunkt Eures Urlaubs nicht oder nur in angepasster Form
durchführbar sind.
Weiterhin ist es möglich, dass in manchen
Unterkünften die Sauna zeitweise nicht betrieben werden kann.
In allen Unterkünften halten wir bzw. die externen
Betreiber sich an die örtlich gesetzlich vorgeschriebenen
Hygieneregeln. Dadurch kann es z.B. im Bereich der Verpflegung
zeitweise zu Abweichungen von Details in der Leistungsbeschreibung
kommen.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass alle Gäste für
die Einhaltung der Einreise- und Rückreisebestimmungen sowie der
Hygienemaßnahmen in Hotels und in Skigebieten selbst verantwortlich
sind.
Dies gilt insbesondere für eine eventuelle Test- oder
Quarantänepflicht nach der Rückreise.
Informationen des deutschen Bundesministerium für
Gesundheit
Unter folgendem Link findet ihr eine praktische Kurzübersicht
der Corona-Einreiseregeln (BMG/BMI)
Weitere Details des Ministeriums findet Ihr in der Corona-Einreiseverordnung
Skiurlaub in der Schweiz
3G Regel: Zum heutigen Zeitpunkt (Stand 10.11.21)
können ungeimpfte Gäste, die keinen Covidtest vorlegen können,
ausschließlich Übernachtungsleistungen in Anspruch nehmen.
Das Betreten der Bar und des Speisesaals ist gesetzlich nur
mit Impf-, Genesungszertifikat oder einem Test (Antigen oder PCR)
gestattet.
Für die Teilnahme an unseren Skireisen bedeutet dies, dass bei Check
In ein gültiger Test vorgelegt werden muss und dann nochmals nach 4
Tagen.
Kinder unter 16 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
In öffentlichen Bereichen des Hotels besteht außerdem Maskenpflicht.
Stand 10.11.2021
Busanreisen
Für die Anreise mit dem Bus gilt die s.g. 2G Regel.
Das bedeutet, dass die Busanreise nur für Gäste mit gültigem
Zertifikat für eine Covidimpfung bzw. ein Genesungszertifikat
möglich ist.
Das Zertifikat muss einen QR Code enthalten, der elektronisch lesbar
ist. |