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Februar 2012 - Beste SchneeverhältnisseGruppenreisen, Individualreisen, Singlereisen, Familienreisen: Ischgl, Zillertal, Sölden, Montafon, Arlberg, St. Moritz, Flims-Laax, Saas Fee, Zauchensee, Kaprun, Les Crosets, Brixen, Val Thorens, Cavalese, Les...
| AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen: | ![]() |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ergänzung
zu den gesetzlichen Bestimmungen §§ 651 BGB
I.
Abschluss
eines Reisevertrages b)
Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle
anderen mitaufgeführten Reiseteilnehmer,
für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen
hat. II.
Reisebestätigung
/ Rechnung III.
Leistungsumfang IV.
Haftung •
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch •
soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. b)
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf
solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein
Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist, so kann sich auch der
Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf
berufen. c)
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte
Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der
vertraglich vereinbarten Reiseleistung. V.
Rücktritt
durch Kunden / Umbuchung / Ersatzperson Bis
zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, bis
zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, bis
zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises, ab
dem 6. Tag vor Reisebeginn bis zum Abreisetag 80 % des
Reisepreises, Nichtantritt
der Reise (gilt ab 24 Std. vor Reisebeginn) 90 % des
Reisepreises. Dem
Reisenden steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein
Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als
die Pauschale. b)
Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss für
einen Termin, der innerhalb des zeitlichen
Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes,
des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen, sind wir berechtigt, eine Kostenpauschale von
€ 30,- zu berechnen. c)
Bis Reisebeginn kann eine Ersatzperson gestellt werden.
Diese muss uns vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Wir können
dem bei Vorliegen wichtiger Gründe widersprechen. Im
Falle eines Widerspruchs bleibt Ihnen die Möglichkeit des
Rücktritts zu den vorgenannten Bedingungen unbenommen.
Widersprechen wir nicht, kostet die Gestellung einer
Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von € 30,-. VI.
Nicht
in Anspruch genommene Leistungen VII.
Ausschluss VIII.
Gepäckbeförderung
(siehe auch Haftungsausschluss) IX.
Gewährleistung X.
Haftungsausschluss XI.
Pass-,
Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften XII.
Rücktritt
durch den Reiseveranstalter a)
wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung
nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen
nicht einhält. b)
wenn die Durchführung der Reise infolge, bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher
Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen
Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den c)
bis zum 28. Tag vor
Reiseantritt, wenn die im
Prospektkatalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird; ist keine Zahl genannt, beträgt die
Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Über eine
zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahlen unterrichtet der Reiseveranstalter
den Kunden unverzüglich nach Kenntnis hiervon. Der Kunde erhält umgehend
den gesamten Reisepreis zurück oder kann ohne
Umbuchungsgebühr eine andere Reise aus unserem
Katalogprospekt buchen. XIII.
Veranstalter XIV.
Reiserücktrittsversicherung
/ RundumSorglos-Paket XV.
Leistungs-
und Preisänderungen XVI.
Gerichtsstand XVII.
Unwirksamkeit
einzelner Bedingungen Skiurlaub Österreich | Gruppenhäuser in den Alpen | Wintersport | Schneehöhen | Skireisen für Familien
1)
Mietvertrag 2)
Längenempfehlung 3)
Empfang
und Abgabe 4)
Bindungs-Einstellung 5)
Versicherung Bei
Diebstahl ist der Mieter verpflichtet umgehend vor Ort
eine polizeiliche Diebstahlmeldung vorzunehmen und die
polizeilichen Dokumente dem Verleiher vorzulegen. Ohne
Anzeige haftet der Mieter persönlich für den
entstandenen Schaden in Höhe des Verkaufspreises abzüglich
der Miete. Bei Materialschaden vor Ort wird Ihnen nach Rückkehr
gegen Vorlage eines entsprechenden Beleges der bei uns
entrichtete Mietpreis anteilig erstattet. Die Versicherung
haftet für Verlust oder Diebstahl nur, wenn nachweislich
der Schaden tagsüber zwischen 6.00 Uhr und 19.00 Uhr
eingetreten ist oder die nicht benutzten Ski in der übrigen
Zeit innerhalb eines ortsfesten Raumes
oder verschlossenen Kraftfahrzeugs zurückgelassen wurden. |
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