E-Mail

Skireisen - Skiurlaub - Skihütten - Winterurlaub - Österreich
 

Unser Tipp:

.

.

 

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651 a des BGB

Vorvertragliche Informationen nach EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302

 

AGB: Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen §§ 651 BGB

I. Abschluss eines Reisevertrages 
a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte in Schriftform mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen, kann aber auch mündlich, per mail oder telefonisch vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Reiseveranstalters zustande.

b) Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mit aufgeführten

Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.
 

II. Reisebestätigung / Rechnung 
Nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von € 100,- pro Person zzgl. der abgeschlossenen Reiseversicherungen fällig. Der Restbetrag der Reisekosten wird 4 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig. Der Sicherungsschein unserer Insolvenzversicherung im Sinne des §651k BGB wird mit der Reisebestätigung / Rechnung verschickt.
 

III. Leistungsumfang 
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Reisebestätigung sowie der Reisebeschreibung auf den Internetseiten (ultratours.de, handball-camp.com). Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt der Kundenanmeldung ab, so gilt unsere Bestätigung als neues Angebot an den Kunden, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das der Kunde innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen kann.
 

IV. Haftung 
a) Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

• soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch

• der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

c) Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
 

V. Rücktritt durch Kunden / Umbuchung / Ersatzperson 
a) Jederzeit vor Reisebeginn können Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Unter Berücksichtigung der durch uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben, betragen die Rücktrittsgebühren:

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,

bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,

bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,

ab dem 6. Tag vor Reisebeginn bis 24 Stunden vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,

Nichtantritt der Reise (gilt ab 24 Std. vor Reisebeginn) 90 % des Reisepreises.

Dem Reisenden steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

b) Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, eine Kostenpauschale von € 40,- zu berechnen.

c) Bis Reisebeginn kann eine Ersatzperson gestellt werden. Diese muss uns vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Wir können dem bei Vorliegen wichtiger Gründe widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs bleibt Ihnen die Möglichkeit des Rücktritts zu den vorgenannten Bedingungen unbenommen. Widersprechen wir nicht, kostet die Gestellung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von € 40,-.
 

VI. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Nicht in Anspruch genommene Teilleistungen sind nicht erstattungspflichtig.
 

VII. Ausschluss 
Der Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung etc.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
 

VIII. Gepäckbeförderung (siehe auch Haftungsausschluss) 
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro Person maximal ein Koffer (max. 20 kg) und ein Handgepäckstück plus Wintersportgerät und Ski- oder Snowboardschuhe. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
 

IX. Gewährleistung 
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, dem Veranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelrüge nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Wir empfehlen hier die Schriftform. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb zwei Jahre nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
 

X. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

a.) Der Veranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

b.) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

c.) Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 
 

XI. Rücktritt durch den Reiseveranstalter 
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:

a) wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

b) wenn die Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag durch den Reiseveranstalter gekündigt, so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

c) bis zum 28. Tag vor Reiseantritt, wenn die im Prospektkatalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen unterrichtet der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich nach Kenntnis hiervon. Der Kunde erhält umgehend den gesamten Reisepreis zurück oder kann ohne Umbuchungsgebühr eine andere Reise aus unserem Katalogprospekt buchen.
 

XII. Veranstalter 
Veranstalter der Handballcamps und Basketballcamps ist U.L.TRA TOURS Sportreisen. Bei allen anderen Reisen tritt U.L.TRA TOURS Sportreisen als Reisevermittler auf. Es gelten die Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen der durchführenden Veranstalter, die bei uns auf Wunsch angefordert werden können.
 

XIII. Reiserücktrittsversicherung / RundumSorglos-Paket 
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder des RundumSorglos-Paketes.
 

XIV. Leistungs- und Preisänderungen 
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und waren die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und für uns nicht vorhersehbar, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht mehr zulässig. 

Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Angebot anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen, wozu die Schriftform empfohlen wird.

Skipassservice: Wir empfehlen, die Skipässe vorzubuchen, sie liegen dann bei Reiseankunft vor. Die Preisangaben für die Skipässe bei Reisezielen in der Schweiz  beziehen sich auf den Kurs des Schweizer Franken bei Ausschreibung/Drucklegung  (EUR/CHF 1,11). Etwaige Differenzen zum tagesaktuellen Sortenkurs  in der Schweiz werden bei Reiseantritt vor Ort abgerechnet. Skipässe werden als Fremdleistung vermittelt.

XV. Gerichtsstand 
Gerichtsstand für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Leverkusen. Für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche des Reiseveranstalters gegen den Kunden der Gerichtsstand Leverkusen vereinbart.
 

XVI. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen 
Erweist sich eine der vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. 

 

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a des BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen ULTRA TOURS SPORTREISEN trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

 
Zudem verfügt die Firma ULTRA TOURS Sportreisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.


Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.


Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.


Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.


Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.


Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.


Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.


Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.


Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.


Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.


Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.


Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.


ULTRA TOURS Sportreisen hat eine Insolvenzabsicherung mit der „TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH “ abgeschlossen. Die Reisenden können die „TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH“ unter Emil-von-Behring-Straße 2, 60439 Frankfurt am Main, Tel. +49 69 605080 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ULTRA TOURS Sportreisen verweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

 

Vorvertragliche Informationen nach der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302

Wesentliche Eigenschaften:


Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen wie Bestimmungsort/e, Zeiträume, Anzahl der Übernachtungen, Reiseroute, Transportmittel, Unterkunft, Mahlzeiten, sonstige Leistungen sowie Ort, Tag und ungefähre Zeit von Abreise und Rückreise entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung auf den von Ihnen besuchten und Ihrer Buchung zugrundeliegenden Webseiten. In den jeweiligen Zielländern wird die dortige Landessprache gesprochen, unsere Reiseleiter/-begleiter sprechen deutsch und/oder englisch.


Reisen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen und Sportclubs sind leider nicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Personen mit eingeschränkter Mobilität bitten wir mit unserem Büro Kontakt aufzunehmen - gerne erstellen wir Ihnen, entsprechende Möglichkeiten vorausgesetzt, ein passendes Reiseangebot.


Reiseveranstalter:
ULTRA TOURS Sportreisen, Quettinger Straße 289, 51381 Leverkusen, Tel. +49 (0)2171 39 49 0, info@ultratours.de


Reisepreis:
Den Reisepreis und die sonstigen Kosten entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung auf den von Ihnen besuchten und Ihrer Buchung zugrundeliegenden Webseiten. Er wird ferner vor Abschluss der Buchung / vor Tätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ auf derselben Website nebst den Leistungen angezeigt.


Zahlungsmodalitäten:
Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach unseren Allgemeinen Reisebedingungen, § 2: Bei Abschluss des Reisevertrages und gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Der restliche Reisepreis ist bei der Aushändigung der Reiseunterlagen, spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Bei kurzfristiger Buchung ab zwei Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.


Mindestteilnehmerzahl:
Die Mindestteilnehmerzahl entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung auf den von Ihnen besuchten und Ihrer Buchung zugrundeliegenden Webseiten. Sollte die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden können, geben wir dem Reisenden spätestens 14 Tage vor Reisebeginn davon Kenntnis.


Pass und Visabestimmungen:
Für die EU-Staaten (u.a. Österreich, Frankreich) gelten die Bestimmungen der EU, die EU-Bürgern das freie Überqueren der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen. EU-Bürger sollen dennoch auch bei Busreisen ein gültiges Personaldokument mit sich führen, da Grenzkontrollen eventuell wieder eingeführt werden und jederzeit stattfinden können. Nicht-EU-Bürger müssen u. U. im Besitz eines Visums sein, bitte unbedingt vorher bei der Botschaft des Heimatlandes abklären.


Reiserücktritt:
Reisende können jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder einer von uns festgelegten Entschädigungspauschale vom Vertrag zurücktreten. Die von uns festgelegten Entschädigungspauschalen finden Sie in unseren Allgemeinen Reisebedingungen, §6 . Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung, Reisekranken- und Reiseabbruchsversicherung wird nochmals ausdrücklich hingewiesen - die Buchung derselben ist auch im elektronischen Buchungsprozess vor Vertragsabschluss anwählbar. Eine Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchsversicherung kann auch noch bis 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung und dem Reisebeginn mindestens 30 Tage liegen. Bei Buchungen von Reisen mit Reisebeginn in 30 oder weniger Tagen nach Buchung muss die Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchsversicherung zeitgleich mit der Buchung abgeschlossen werden.


Stand: 01. August 2018