Allgemeine Geschäftsbedingungen
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer
Pauschalreise nach §651 a des BGB
Vorvertragliche Informationen nach EU-Pauschalreiserichtlinie
2015/2302
AGB: Ergänzung
zu den gesetzlichen Bestimmungen §§ 651 BGB
I.
Abschluss eines Reisevertrages
a)
Mit der Buchung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte in
Schriftform mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen, kann
aber auch mündlich, per mail oder telefonisch vorgenommen
werden. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche
Bestätigung des Reiseveranstalters zustande.
b) Die
Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mit
aufgeführten
Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem
Veranstalter übernommen hat.
II.
Reisebestätigung / Rechnung
Nach
Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung in
Höhe von € 100,- pro Person zzgl. der abgeschlossenen
Reiseversicherungen fällig. Der Restbetrag der Reisekosten wird
4 Wochen vor Reisebeginn ohne weitere Aufforderung fällig. Der
Sicherungsschein unserer Insolvenzversicherung im Sinne des
§651k BGB wird mit der Reisebestätigung / Rechnung verschickt.
III.
Leistungsumfang
Der
Leistungsumfang ergibt sich aus der Reisebestätigung sowie der
Reisebeschreibung auf den Internetseiten (ultratours.de,
handball-camp.com). Weicht unsere
Reisebestätigung vom Inhalt der Kundenanmeldung ab, so gilt
unsere Bestätigung als neues Angebot an den Kunden, an das wir
uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das
der Kunde innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder
schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder
Restzahlung) annehmen kann.
IV.
Haftung
a) Die
vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
• soweit ein
Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
• der
Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
b) Gelten für
eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung
internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende
gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf
Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder
unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann
sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf
berufen.
c) Der
Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die
Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
V.
Rücktritt durch Kunden / Umbuchung / Ersatzperson
a)
Jederzeit vor Reisebeginn können Sie vom Reisevertrag
zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, aus
Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Unter
Berücksichtigung der durch uns ersparten Aufwendungen und
dessen, was wir durch eine anderweitige Verwendung der
Reiseleistung erwerben, betragen die Rücktrittsgebühren:
Bis zum 30.
Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
bis zum 15.
Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
bis zum 7.
Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises,
ab dem 6. Tag
vor Reisebeginn bis 24 Stunden vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises,
Nichtantritt
der Reise (gilt ab 24 Std. vor Reisebeginn) 90 % des
Reisepreises.
Dem Reisenden
steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht
entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
b) Werden auf
Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss für einen Termin, der
innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung
liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der
Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, eine
Kostenpauschale von € 40,- zu berechnen.
c) Bis
Reisebeginn kann eine Ersatzperson gestellt werden. Diese muss
uns vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Wir können dem bei
Vorliegen wichtiger Gründe widersprechen. Im Falle eines
Widerspruchs bleibt Ihnen die Möglichkeit des Rücktritts zu den
vorgenannten Bedingungen unbenommen. Widersprechen wir nicht,
kostet die Gestellung einer Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr
von € 40,-.
VI. Nicht
in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in
Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Nicht
in Anspruch genommene Teilleistungen sind nicht
erstattungspflichtig.
VII.
Ausschluss
Der
Veranstalter erwartet, dass der Teilnehmer Sitten, Gebräuche und
Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Teilnehmer gegen
sie verstoßen, gibt der Teilnehmer dem Veranstalter die
Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im
Wiederholungsfall, ohne Erstattung des Reisepreises, von der
weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B.
Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl,
Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung etc.) kann
auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen.
Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Das gleiche
gilt auch, wenn der Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe
unzumutbar beeinträchtigt.
VIII.
Gepäckbeförderung (siehe auch Haftungsausschluss)
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet pro
Person maximal ein Koffer (max. 20 kg) und ein Handgepäckstück
plus Wintersportgerät und Ski- oder Snowboardschuhe.
Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind
vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
IX.
Gewährleistung
Wird die
Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die
Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises,
Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es
nicht schuldhaft unterlassen, dem Veranstalter einen
aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelrüge
nimmt die Reiseleitung vor Ort entgegen. Wir empfehlen hier die
Schriftform. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb zwei
Jahre nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf
der Frist kann der Reisende Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist.
X. Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften
a.) Der
Veranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der
Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und
eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
b.) Der Kunde
ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften
erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu
seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter nicht,
unzureichend oder falsch informiert hat.
c.) Der
Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat,
es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft
verletzt hat.
XI.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten:
a) wenn der
Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt
oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
b) wenn die
Durchführung der Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik,
Unruhen, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen etc.)
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag
durch den Reiseveranstalter gekündigt,
so kann dieser für die bereits erbrachten oder zur Beendigung
der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
c) bis zum
28. Tag vor Reiseantritt, wenn die im Prospektkatalog genannte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; ist keine Zahl
genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15
Personen. Über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahlen unterrichtet der Reiseveranstalter
den Kunden unverzüglich nach Kenntnis hiervon. Der
Kunde erhält umgehend den gesamten Reisepreis zurück oder kann
ohne Umbuchungsgebühr eine andere Reise aus unserem
Katalogprospekt buchen.
XII.
Veranstalter
Veranstalter
der Handballcamps und Basketballcamps ist U.L.TRA TOURS
Sportreisen. Bei allen anderen Reisen tritt U.L.TRA TOURS
Sportreisen als Reisevermittler auf. Es gelten die
Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen der durchführenden
Veranstalter, die bei uns auf Wunsch angefordert werden können.
XIII.
Reiserücktrittsversicherung / RundumSorglos-Paket
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung oder des RundumSorglos-Paketes.
XIV.
Leistungs- und Preisänderungen
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
Liegt zwischen Vertragsschluss und
dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und
waren die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss
noch nicht eingetreten und für uns nicht vorhersehbar, sind wir
berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu
erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen
Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der
Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise
geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind
verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten
Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige
Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem
Zeitpunkt ist gesetzlich nicht mehr zulässig.
Bei
Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir
dazu in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den
Kunden aus dem eigenen Angebot anzubieten. Der Kunde ist
verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem
Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen,
wozu die Schriftform empfohlen wird.
Skipassservice: Wir
empfehlen, die Skipässe vorzubuchen, sie liegen dann bei
Reiseankunft vor. Die Preisangaben für die Skipässe bei
Reisezielen in der Schweiz beziehen sich auf den Kurs des
Schweizer Franken bei Ausschreibung/Drucklegung (EUR/CHF
1,11). Etwaige Differenzen zum tagesaktuellen Sortenkurs
in der Schweiz werden bei Reiseantritt vor Ort abgerechnet. Skipässe
werden als Fremdleistung vermittelt.
XV.
Gerichtsstand
Gerichtsstand
für Klagen gegen den Reiseveranstalter ist Leverkusen. Für den
Fall, dass der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser
im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche
des Reiseveranstalters gegen den Kunden der Gerichtsstand
Leverkusen vereinbart.
XVI.
Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Erweist sich eine der vorstehenden Bedingungen als unwirksam, so
ist hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht
berührt.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer
Pauschalreise nach § 651 a des BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen
handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie
(EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für
Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen ULTRA TOURS SPORTREISEN
trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße
Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Firma ULTRA TOURS Sportreisen über die
gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer
Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise
inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im
Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die
Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die
ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu
einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter
in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer
angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten
– auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn
bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen
und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in
jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise.
Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt,
kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein
Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält,
hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die
entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom
Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller
Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der
Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die
Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die
Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen
auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor
Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom
Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort
schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die
Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der
Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile
der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden,
so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne
Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer
Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik
Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen
nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen
Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es
versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder
Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht
ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn
dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen
Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen
zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters
oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der
Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der
Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden
gewährleistet.
ULTRA TOURS Sportreisen hat eine Insolvenzabsicherung mit der „TAS
Touristik Assekuranz-Service GmbH “
abgeschlossen. Die Reisenden können die „TAS
Touristik Assekuranz-Service GmbH“ unter
Emil-von-Behring-Straße 2, 60439 Frankfurt am Main, Tel. +49 69
605080 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der
Insolvenz von ULTRA TOURS Sportreisen verweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht
umgesetzten Form: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Vorvertragliche Informationen nach der
EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302
Wesentliche Eigenschaften:
Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen wie
Bestimmungsort/e, Zeiträume, Anzahl der Übernachtungen,
Reiseroute, Transportmittel, Unterkunft, Mahlzeiten, sonstige
Leistungen sowie Ort, Tag und ungefähre Zeit von Abreise und
Rückreise entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung auf den von
Ihnen besuchten und Ihrer Buchung zugrundeliegenden Webseiten.
In den jeweiligen Zielländern wird die dortige Landessprache
gesprochen, unsere Reiseleiter/-begleiter sprechen deutsch
und/oder englisch.
Reisen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen und Sportclubs sind leider nicht geeignet für
Personen mit eingeschränkter Mobilität, Personen mit
eingeschränkter Mobilität bitten wir mit unserem Büro Kontakt
aufzunehmen - gerne erstellen wir Ihnen, entsprechende
Möglichkeiten vorausgesetzt, ein passendes Reiseangebot.
Reiseveranstalter: ULTRA TOURS
Sportreisen, Quettinger Straße 289, 51381 Leverkusen, Tel. +49
(0)2171 39 49 0, info@ultratours.de
Reisepreis: Den Reisepreis und die
sonstigen Kosten entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung auf
den von Ihnen besuchten und Ihrer Buchung zugrundeliegenden
Webseiten. Er wird ferner vor Abschluss der Buchung / vor
Tätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ auf derselben
Website nebst den Leistungen angezeigt.
Zahlungsmodalitäten: Die
Zahlungsmodalitäten richten sich nach unseren Allgemeinen
Reisebedingungen, § 2: Bei Abschluss des Reisevertrages und
gegen Aushändigung des Reisepreissicherungsscheines ist eine
Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Der
restliche Reisepreis ist bei der Aushändigung der
Reiseunterlagen, spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn zu
zahlen. Bei kurzfristiger Buchung ab zwei Wochen vor Reisebeginn
ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Mindestteilnehmerzahl: Die
Mindestteilnehmerzahl entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung
auf den von Ihnen besuchten und Ihrer Buchung zugrundeliegenden
Webseiten. Sollte die Reise wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden können, geben
wir dem Reisenden spätestens 14 Tage vor Reisebeginn davon
Kenntnis.
Pass und Visabestimmungen: Für die
EU-Staaten (u.a. Österreich, Frankreich) gelten die Bestimmungen
der EU, die EU-Bürgern das freie Überqueren der Grenzen zwischen
den Mitgliedstaaten ermöglichen. EU-Bürger sollen dennoch auch
bei Busreisen ein gültiges Personaldokument mit sich führen, da
Grenzkontrollen eventuell wieder eingeführt werden und jederzeit
stattfinden können. Nicht-EU-Bürger müssen u. U. im Besitz eines
Visums sein, bitte unbedingt vorher bei der Botschaft des
Heimatlandes abklären.
Reiserücktritt: Reisende können
jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen
Entschädigung oder einer von uns festgelegten
Entschädigungspauschale vom Vertrag zurücktreten. Die von uns
festgelegten Entschädigungspauschalen finden Sie in unseren
Allgemeinen Reisebedingungen, §6 . Auf die Möglichkeit des
Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung, Reisekranken- und
Reiseabbruchsversicherung wird nochmals ausdrücklich hingewiesen
- die Buchung derselben ist auch im elektronischen
Buchungsprozess vor Vertragsabschluss anwählbar. Eine
Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchsversicherung kann auch noch
bis 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen werden, wenn zwischen
dem Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung und dem
Reisebeginn mindestens 30 Tage liegen. Bei Buchungen von Reisen
mit Reisebeginn in 30 oder weniger Tagen nach Buchung muss die
Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchsversicherung zeitgleich mit
der Buchung abgeschlossen werden.
Stand: 01. August 2018
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