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Wie wird der Rheinland-Cup gewertet? |
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Teilnahmebestimmungen des Rheinland-Nachwuchs-Cup 20081. Zweck und Aufgaben der TeilnahmebestimmungenDie nachfolgenden Bestimmungen regeln den Rheinland-Nachwuchs-Cup für alle Teilnehmer/innen, teilnehmenden Vereine, sowie deren Mitglieder. 2. Änderungen der Teilnahmebestimmungen Änderungen der Durchführungsbestimmungen bedürfen der Zustimmung durch die Organisatoren. 3. Rheinland-Nachwuchs-Cup Es werden bis zu 10 Wettkämpfe angeboten, von denen maximal vier Rennen gewertet werden. Um in die Wertung zu kommen, müssen mindestens zwei verschiedene Wettkampfformen (z.B. ein Swim&Run und ein Triathlon) gefinisht werden. 4. Wertungseinteilung Jungen und Mädchen werden getrennt gewertet. Schüler D, Schüler C, Schüler B, Schüler A, Jugend B und Jugend A werden getrennt gewertet. 5. Einzelwertung und Mannschaftswertung beim Rheinland-Nachwuchs-Cup 2008 Es werden für die einzelnen Alterklassen bis zu 10 Wettkämpfe angeboten, von denen die vier besten Rennen gewertet werden. Einzelstarts bei weniger als vier Veranstaltungen sind ebenfalls möglich. Für Einzelstarter erfolgt, in der Reihe des Zieleinlaufs in der entsprechenden Altersklasse, eine Einzelwertung, siehe Einteilung unter Punkt 4. Je nach Platzierung in der jeweiligen Altersklasse werden Punkte vergeben. Die/Der 1. erhält 100 Punkte, die/der 2. 90 Punkte, die/der 3. 80 Punkte, die/der 4. 70 Punkte, die/der 5. 60 Punkte, die/der 6. 58 Punkte, die/der 7. 56 Punkte, die/der 8. 54 Punkte usw.. Teilnehmer, die den Wettkampf nicht beenden, die disqualifiziert werden oder nicht starten, erhalten keine Punkte. Sieger
des Rheinland-Nachwuchs-Cups 08 in der Einzelwertung ist der Athlet, der
die höchste Punktzahl aufweist. Bei Punktgleichheit entscheiden die
beiden besten Wettkämpfe. Besteht danach auch Punktgleichheit gibt es
zwei Sieger. Bei der Mannschaftswertung gilt: 6. Meldungen Einmalig: Die
Meldung zur Teilnahme des Rheinland-Nachwuchs-Cups erfolgt durch einen
sep. Meldebogen der bis zum drittletzten Wettkampf (Rheinbach) beim
Veranstalter des Wettkampfes abgegeben werden muss. Mit der Anmeldung der
Teilnahme des Rheinland-Nachwuchs-Cups kann keine
Teilnahmegarantie an den dafür ausgeschriebenen Wettkämpfen gegeben
werden. Die Anmeldung zur Teilnahme an den dafür ausgeschriebenen Wettkämpfen
muss separat und frühzeitig und unter Berücksichtigung
der geltenden Ausschreibung des jeweiligen Wettkampfes erfolgen. 7. Cupgebühren Mit der Meldung zum Rheinland-Nachwuchs-Cup 2008 wird eine einmalige Cupgebühr in Höhe von 5,00 € fällig. Die jeweiligen Startgebühren der Wettkämpfe müssen gemäß den Ausschreibungen der Wettkämpfe sep. entrichtet werden. Für die Mannschaftswertung ist keine Meldegebühr zu zahlen. 8. Sperrung der Schaltung bei Rennrädern Die manuelle Sperrung z.B. durch Schaltungsschraube ist erlaubt und muss vom Teilnehmer vor dem Wettkampf entsprechend vorgenommen werden. Die Sperrung wird vor jedem Wettkampf vom Veranstalter vor dem Einchecken in die Wechselzone kontrolliert. Wird nach dem Wettkampf festgestellt, dass die Sperrung verändert wurde führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers. 9.
Altersklassen, Übersetzungsbegrenzungen
10. Zeiterfassung Zeiterfassung und Auswertung erfolgen durch den Veranstalter des jeweiligen Wettkampfes. 11. Teilnahme an der Siegerehrung Am Ende der Serie findet eine Siegerehrung im Rheinland-Nachwuchs-Cup statt. Die Teilnahme der Sieger an der Siegerehrung ist Pflicht. Die Siegerehrung ist Bestandteil des Wettkampfs. 12. DTU – Sportordnung Sofern diese Durchführungsbestimmung nichts anderes bestimmen, gilt die DTU – Sportordnung bzw. die Bestimmungen der einzelnen Wettkämpfe. |
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